Hygiene ist am Arbeitsplatz ein großes Thema und fundamentaler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen und sich aufhalten, wie in Büros, in sonstigen Geschäftsräumen und in Produktionshallen, ist die Gefahr sehr groß, dass sich Infektionskrankheiten ausbreiten. Verantwortlich für die Hygiene an jedem Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber. Das heißt, der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer einen sauberen Arbeitsplatz haben, dass die Arbeitsmittel nicht kontaminiert sind und dass es ausreichend Waschgelegenheiten gibt. Auch die Böden in den Räumlichkeiten müssen sauber sein. Der Arbeitgeber hat dabei dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Reinigung – im Idealfall durch Profis – vorgenommen wird. Hierzu kann die Beauftragung der Gebäudereinigung Berlin gehören, wenn das Unternehmen seinen Firmensitz in der Bundeshauptstadt hat.
Arbeitnehmer sind gefordert
Wenn es um die Hygiene am Arbeitsplatz geht, sind auch die Arbeitnehmer gefordert. In vielen Unternehmen ist es zum Beispiel untersagt am Arbeitsplatz Mahlzeiten einzunehmen. Die Arbeitnehmer sind aber auch an anderer Stelle gefordert, und zwar wenn es um das Händewaschen geht. Denn regelmäßiges Händewaschen bietet einen unverzichtbaren Schutz. Das Händewaschen mit Seife gilt als wirksamstes Mittel, um eine Ansteckung mit krankmachenden Viren und Keimen zu verhindern. Studien ergaben, dass durch regelmäßige Unterweisungen und auch durch Schulungen in der Handhygiene und das Aufstellen von Desinfektionsspendern, die Zahl von Krankmeldungen und der Ausfalltage während der Grippesaison spürbar reduziert wird. Das wiederum ist die Aufgabe der Arbeitgeber. Es liegt schließlich auch in deren Interesse ein Absinken der Produktivität zu verhindern. Möchte ein Unternehmen nachhaltig agieren, sorgt es im Zuge des Inhalts der Desinfektionsspender dafür, dass es sich um nachhaltige Reinigungsprodukte handelt, wie Naturseifen.